Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen

Die Schweiz kennt bei der Zulassung ausländischer Arbeitskräfte ein duales System. Erwerbstätige aller Qualifikationsstufen aus den EU-/EFTA-Staaten erhalten durch das Personenfreizügigkeitsabkommen einfachen Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt. Bei den Zulassungsvoraussetzungen ist allerdings zwischen Bürgern der EFTA und der alten EU-Staaten inklusive Malta und Zypern (EFTA/EU-17) sowie Personen aus den neuen EU-Mitgliedstaaten (EU-8) zu unterscheiden.

Aus allen anderen Ländern – sogenannten Drittstaaten – werden nur in beschränktem Ausmass dringend benötigte und gut qualifizierte Arbeitskräfte zugelassen. Ausnahmen sind im Rahmen von grenzüberschreitenden Projekten und internationalen Zusammenarbeitsverträgen möglich, oder wenn Arbeitnehmer zu Aus- oder Weiterbildungszwecken in die Schweiz entsandt werden.

Unsere Spezialisten kümmern sich um den Erhalt der erforderlichen Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen für Ihr Personal. Unsere Dienstleistungspalette umfasst

  • Abklärung der Zulassungsvoraussetzungen im Einzelnen
  • Unterstützung bei der Beschaffung und Zusammenstellung der erforderlichen Informationen und Unterlagen
  • Einreichung einer vollständigen und anforderungsgerechten Anmeldung


Selbstverständlich bearbeiten wir auch sämtliche im Zusammenhang mit der Anmeldung anfallende Korrespondenz sowie die telefonischen Rückfragen der Bewilligungsbehörden.

Bei der Erteilung von Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen kommt den zuständigen Behörden regelmässig ein grosser Ermessensspielraum zu. Swiss Reliance ist deshalb nicht in der Lage, mit Bezug auf die Bewilligungserteilung irgendwelche Zusicherungen abzugeben. Mit unserem Erfahrungsschatz und unseren genauen Kenntnissen der behördlichen Abläufe tragen wir jedoch massgeblich zur Vermeidung von Problemen und zu einem reibungslosen Bewilligungsprozess bei.


Konditionen:

Meldeverfahren für Bürger der EFTA/EU-17 und EU-8 Staaten (Aufenthalt max. 90 Tage): Pauschal CHF 190 pro Person.

Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen für Bürger der EFTA/EU-17: Pauschal CHF 390 pro Person.

Für Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen für Bürger der EU-8 sowie Angehöriger von Drittstaaten verrechnen wir unsere Dienstleistungen zu einem Ansatz von CHF 190 pro Stunde.

Antrag:

Bitte füllen Sie das Antragsformular aus und senden Sie uns dieses per Telefax (+41 43 500 20 51) oder E-Mail (L_hc__ecnailerssiws--redro). Selbstverständlich stehen wir Ihnen unter +41 43 500 20 50 auch telefonisch zur Verfügung.

Sobald wir Ihre unverbindliche Anfrage erhalten haben, senden wir Ihnen eine detaillierte Offerte zur Prüfung.