EFTA/EU-17

Mit den bilateralen Verträgen über die Personenfreizügigkeit zwischen der EU und der Schweiz sind die Voraussetzungen für die Zulassung von Arbeitnehmern der alten EU-Staaten plus Malta und Zypern (EU-17) stark gelockert worden. Dasselbe gilt für die EFTA-Mitgliedstaaten.
Zu den Mitgliedstaaten der EFTA/EU-17 gehören Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Grossbritannien, Griechenland, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Spanien Schweden und Zypern.

Bürger der EFTA/EU-17 benötigen für Aufenthalte in der Schweiz von weniger als 90 Tagen pro Kalenderjahr keine Bewilligung mehr. Hier kommt ein blosses Meldeverfahren zur Anwendung. Übersteigt die Aufenthaltsdauer 90 Tage, wird eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung benötigt. Diese wird grundsätzlich erteilt, wenn ein gültiger Arbeitsvertrag vorliegt.

Weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen im Bereich der Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen erhalten Sie telefonisch (+41 43 500 20 50) oder per E-Mail (L_hc__ecnailerssiws--redro).