Steuern

Fiskalische Überlegungen sind ein wichtiger Aspekt bei der Wahl von Sitz und Rechtsform der Gesellschaft sowie bei der Ausgestaltung der rechtlichen Strukturen eines Unternehmens.

Vor allem die sogenannte Doppelbesteuerung von Gewinnen bei gewissen Handelsgesellschaften (AG und GmbH) gibt immer wieder Anlass zu einer sorgfältigen Prüfung. Mit der Annahme der Unternehmenssteuerform vom 24. Februar 2008 wird diese Doppelbesteuerung in Zukunft zwar gemildert werden, aber umso mehr sollte die Ausschüttungspolitik ständig überprüft und nötigenfalls angepasst werden.

Des Weiteren ist zu beachten, dass die obligatorische Mehrwertsteuer in der Schweiz einen sehr hohen Komplexitätsgrad aufweist und viele Wahlmöglichkeiten offen lässt. Die richtige Wahl der Abrechnungsmethode ist in jeden Fall von Beginn weg genau festzulegen und periodisch zu überprüfen.

Wenn Sie sich nicht selbst mit Steuerfragen auseinandersetzen möchten, stehen Ihnen unsere Beraterinnen und Berater bei Steuerfragen kompetent zur Seite.

Unsere Dienstleistungen in steuerrechtlichen Angelegenheiten umfassen: