Eröffnung und Administration von Bankkonten

Eröffnung von Bankkonti

Die meisten Unternehmen benötigen zur Abwicklung ihres Zahlungsverkehrs ein Bankkonto. Wenn Sie bei einer Bank ein Konto eröffnen wollen, wird diese zur Verhinderung der Geldwäscherei gewisse Abklärungen (sog. GWG-Checks) vornehmen.

Der Umfang der Abklärungen und die damit verbundenen Formalitäten variieren von Bank zu Bank. Die Identifikation des Bankkunden sowie des wirtschaftlich Berechtigten an den Vermögenswerten gehören aber praktisch zu jedem GWG-Check.

Im Rahmen jeder Bankbeziehung werden die gegenüber der Bank zeichnungsberechtigten Personen bestimmt und ausreichend identifiziert.

Wir unterstützen Sie bei der Eröffnung von Bankkonti im In- und Ausland sowohl für Schweizer- als auch Offshore-Gesellschaften.

Administration von Bankkonti

Wir administrieren Bankkonti (Entgegennahme und Ablage von Bankbelegen; Abwicklung der Korrespondenz mit der Bank) und stellen auch Zeichnungsberechtigte zur Verfügung, immer unter der Voraussetzung, dass unsere eigenen GWG-Checks zufriedenstellend verlaufen. Kopien der entsprechenden Bankbelege leiten wir instruktionsgemäss an die zuständige Stelle weiter.

Konditionen:

Der Aufwand für die Eröffnung eines Bankkontos hängt wesentlich vom Domizil der Gesellschaft und der Bank, bei der das Konto eröffnet wird, ab. Entsprechend variieren unsere Tarife. In einfachen Fällen verrechnen wir für die Eröffnung eines Bankkontos pauschal CHF 490.

Unsere jährliche Grundgebühr für die generelle Administration eines Bankkontos beträgt pauschal CHF 990. Pro auszuführende Transaktion verrechnen wir CHF 40. Bitte beachten Sie, dass unsere Gebühren jene der Bank nicht enthalten, diese also von der Bank separat belastet werden.

Antrag:

Kontaktieren Sie uns bitte per Telefon (+41 43 500 20 50) oder E-Mail (L_hc__ecnailerssiws--redro), falls Sie an dieser Dienstleistung interessiert sind.