Verdachtsmeldungen
Finanzintermediäre, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit auf Hinweise stossen, dass gewisse Vermögenswerte einen Zusammenhang mit Geldwäscherei aufweisen, sind verpflichtet, bei der Meldestelle für Geldwäscherei unverzüglich Meldung zu erstatten. Die betroffenen Vermögenswerte müssen sodann umgehend gesperrt werden, wobei die Betroffenen während der Dauer dieser Sperre nicht über die Meldung informiert werden dürfen.Swiss Reliance unterstützt Sie bei der Erstattung der Verdachtsmeldung und stellt sicher, dass diese zeitgerecht, vollständig und effizient erfolgt. Unser GWG-Team kümmert sich sodann um sämtliche mit der Meldung verbundene Folgekorrespondenz.
Konditionen:
Die Jahresgrundgebühr für diese Dienstleistung beträgt CHF 490. Für jede von uns betreute Mitteilung/Meldung berechnen wir eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von CHF 90.Antrag:
Bitte füllen Sie das Antragsformular aus und senden Sie uns dieses per Telefax (+41 43 500 20 51) oder E-Mail (L_hc__ecnailerssiws--redro). Selbstverständlich stehen wir Ihnen unter +41 43 500 20 50 auch telefonisch zur Verfügung.Sobald wir Ihre unverbindliche Anfrage erhalten haben, senden wir Ihnen eine detaillierte Offerte zur Prüfung.