Ermittlung der geeigneten SRO
Als Finanzintermediär tätige Personen oder Unternehmen mit Sitz in der Schweiz haben sich einer Selbstregulierungsorganisation (SRO) anzuschliessen oder müssen über eine Bewilligung der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei verfügen.Zur Zeit bestehen in der Schweiz insgesamt elf vom Bund anerkannte Selbstregulierungsorganisationen. Neben SROs, die sämtlichen Finanzintermediären offen stehen, gibt es darunter solche, die auf bestimmte Branchen ausgerichtet sind. Unterschiede finden sich ferner im Bereich der internen Organisation der SROs sowie bei den einmaligen und wiederkehrenden Gebühren.
Unsere Geldwäschereispezialisten sind mit den Eigenheiten der verschiedenen SROs bestens vertraut und unterstützen Sie gerne bei der Auswahl einer Ihren Bedürfnissen entsprechenden SRO-Lösung.
Konditionen:
Für die Evaluation der geeigneten SRO verrechnen wir pauschal CHF 390.Antrag:
Bitte füllen Sie das Antragsformular aus und senden Sie uns dieses per Telefax (+41 43 500 20 51) oder E-Mail (L_hc__ecnailerssiws--redro). Selbstverständlich stehen wir Ihnen unter +41 43 500 20 50 auch telefonisch zur Verfügung.Sobald wir Ihre unverbindliche Anfrage erhalten haben, senden wir Ihnen eine detaillierte Offerte zur Prüfung.