SRO-Anschluss

Finanzintermediäre, die weder einer spezialgesetzlichen Aufsicht unterstehen noch über eine Bewilligung durch die Kontrollstelle verfügen, müssen sich einer anerkannten Selbstregulierungsorganisation (SRO) anschliessen. Wer ohne SRO-Mitgliedschaft oder Bewilligung tätig ist, riskiert neben einschneidenden Bussen einen hohen Reputationsschaden.

Wer sich einer SRO anschliessen will, hat ein detailliertes Beitrittsgesuch einzureichen. Das Anmeldeverfahren dauert in der Regel rund drei Wochen. Ihre Aufnahme als Mitglied können wir nicht gewährleisten, denn die Aufnahme neuer Mitglieder steht im ausschliesslichen Ermessen der SRO. Mit einem vollständigen und formell richtigen Beitrittsgesuch sowie einer kompetenten Beantwortung von allfälligen Rückfragen lässt sich das Risiko eines negativen Entscheides jedoch erheblich minimieren. Unser erfahrenes GWG-Team unterstützt Sie gerne beim Bewerbungsprozess und stellt sicher, dass dieser effizient und erfolgreich abgewickelt wird.

Konditionen:

Umfang und Komplexität eines Anmeldeverfahrens hängen wesentlich von der Art und der Organisation Ihres Geschäftes sowie den Anforderungen der gewählten SRO ab. Unsere Konditionen für Erstellen und Einreichen des Beitrittsgesuchs inklusive Betreuung des Anmeldeverfahrens richten sich deshalb nach dem zu erwartenden Aufwand. In einfachen Fällen verrechnen wir für das Dienstleistungspaket SRO-Anmeldung pauschal CHF 990.

Antrag:

Bitte füllen Sie das Antragsformular aus und senden Sie uns dieses per Telefax (+41 43 500 20 51) oder E-Mail (L_hc__ecnailerssiws--redro). Selbstverständlich stehen wir Ihnen unter +41 43 500 20 50 auch telefonisch zur Verfügung.

Sobald wir Ihre unverbindliche Anfrage erhalten haben, senden wir Ihnen eine detaillierte Offerte zur Prüfung.