Einzelunternehmen
Natürliche Personen, die ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben und während eines Jahres Roheinnahmen von mindestens CHF 100´000 (Jahresumsatz) erzielen, sind verpflichtet, ihr Einzelunternehmen ins Handelsregister eintragen zu lassen. Einzelunternehmen haben grundsätzlich keine Offenlegungspflichten und sind auch nicht verpflichtet, ihre Bücher durch eine Revisionsstelle prüfen zu lassen.
Konditionen:
Für die Anmeldung einer Einzelunternehmung verrechnen wir pauschal CHF 590.
Antrag:
Kontaktieren Sie uns bitte per Telefon (+41 43 500 20 50) oder E-Mail (
L_hc__ecnailerssiws--redro) falls Sie an dieser Dienstleistung interessiert sind.