Kollektive Kapitalanlagen
Das neue Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen hat eine Reihe neuer Gesellschaftsformen eingeführt, wie die- Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV);
- Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen; und die
- Investmentgesellschaft mit festem Kapital (SICAF).
Unser erfahrenes Gesellschaftsrechts-Team unterstützt und berät Sie bei der Gründung kollektiver Kapitalanlagen. Wir beraten Sie auch gerne bei der Wahl der für Ihre Bedürfnisse geeigneten Gesellschaftsform.