Kollektive Kapitalanlagen

Das neue Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen hat eine Reihe neuer Gesellschaftsformen eingeführt, wie die

  • Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV);
  • Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen; und die
  • Investmentgesellschaft mit festem Kapital (SICAF).

Unser erfahrenes Gesellschaftsrechts-Team unterstützt und berät Sie bei der Gründung kollektiver Kapitalanlagen. Wir beraten Sie auch gerne bei der Wahl der für Ihre Bedürfnisse geeigneten Gesellschaftsform.

Konditionen:

Unser Aufwand hängt von Umfang und Art der konkret gewünschten Dienstleistung ab. Auf Anfrage unterbreiten wir Ihnen gerne eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Offerte.

Antrag:

Kontaktieren Sie uns bitte per Telefon (+41 43 500 20 50) oder E-Mail (L_hc__ecnailerssiws--redro) falls Sie an dieser Dienstleistung interessiert sind.